Ein Mensch ist gestorben und hinterlässt eine Lücke, die niemand anders füllen kann. Es braucht Zeit, sich daran zu gewöhnen, es braucht andere Menschen, mit denen man zusammen traurig sein kann. Es braucht eine Bestattung, ein Ritual, in dem wir uns verabschieden können und in dem wir unsere Toten nun Gott anvertrauen.
Die kirchliche Bestattung besteht in der Regel aus einem öffentlichen Trauergottesdienst (Trauerfeier) sowie aus der Beisetzung des Sarges oder der Urne. Jedes Kirchenglied hat Anspruch auf eine kirchliche Bestattung.
Vor der Bestattung führt der Pastor oder die Pastorin ein seelsorgliches Gespräch mit den Angehörigen, bei dem auch Inhalt und Ablauf der Trauerfeier zur Sprache
kommen. Im sonntäglichen Gottesdienst wird für den Verstorbenen oder die Verstorbene und für die Angehörigen Fürbitte gehalten werden.
Einmal im Jahr (in der Regel am Ewigkeitssonntag) wird der Verstorbenen im Gottesdienst namentlich gedacht.