Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in der Landeskirche Hannovers haben in der vergangenen Woche per Post Wahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahl ihrer Gemeinde erhalten. Dieses Mal können die Stimmen Online oder per Briefwahl abgegeben werden. Wichtig ist dabei, die unterschiedlichen Fristen nicht zu verpassen.
Online können die Stimmen noch bis Sonntag, 3. März, 24 Uhr, abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag,
10. März, vor Ende der Wahlzeit in der eigenen Kirchengemeinde eingegangen sein.
„Am 10. März ist die offizielle Kirchenvorstandswahl und die Stimmen werden vor Ort ausgezählt. Diese Auszählung ist übrigens öffentlich“, sagt Michael Blömer, Superintendent im Kirchenkreis Rotenburg.
Er bittet um aktive Teilnahme an den Wahlen, auch wenn in einigen Kirchengemeinden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt sind, als es hinterher im Kirchenvorstand Sitze gibt. „Durch ihre Wahl zeigen Kirchenmitglieder den Kandidatinnen und Kandidaten, dass Sie deren Engagement wertschätzen. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein positives Signal und Motivation für die Kirchenvorstände.“ Die Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten.
„Es ist nicht selbstverständlich, dass Menschen so eine verantwortungsvolle und oftmals auch anstrengende Aufgabe ehrenamtlich übernehmen. Es hilft, wenn sie wissen, dass viele Menschen hinter ihnen stehen“, sagt Blömer.
Der Kirchenvorstand entscheidet über die Schwerpunkte des Gemeindelebens, der Gestaltung der Gottesdienste und weiterer Gemeindeaktivitäten, berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit sowie von Angeboten für Senioren, Kirchenmusik und Bildung, ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen, der kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung, wirkt bei der Besetzung von Pfarrstellen und anderen Arbeitsplätzen in der Kirchengemeinde mit und trägt die Personalverantwortung.